Aktuelles in der Staatlichen Anerkennung

Infoveranstaltung für Studierende des BASA und BAEB über die Staatliche Anerkennung (nicht für BASA Online!)

Die nächsten Infoveranstaltungen zum Anerkennungsjahr (für BASA und BAEB/BAKI)

finden per Zoom statt am:

Montag, den 28.04.2025 von 10 bis 12 Uhr;

Freitag, den 13.06.2025 von 10 bis 12 Uhr.

Die Veranstaltungen sind inhaltsgleich.

Dies ist der Link:

fh-kiel.zoom.us/j/83849802422

 

 

Schließzeiten

In der Zeit vom 22. bis 25. April ist Frau Wulff im Urlaub.

 

 

Gesetzesänderung für die staatliche Anerkennung seit dem 2. August 2024!

Seit August gilt eine neue Rechtsgrundlage - das SobAG (Sozialberufeanerkennungsgesetz).

Das Gesetz gilt grundsätzlich ab sofort für alle. Für diejenigen, die bereits im Weiterbildungsangebot sind oder schon im BASA Online studieren, gibt es Übergangsregelungen.

Nach dem SobAG (§ 9, 4) muss eine Anleitung sichergestellt sein, die eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in oder Kindheitspädagog*inhat.

Weiterhin gibt es Anrechnungsmöglichkeiten für den berufspraktischen Teil des Weiterbildungsangebots (SobAG §7, 8f) - insbesondere für staatlich anerkannte Erzieher*innen und Heilerziehungspfleger*innen. 

Weitere Informationen folgen.

Anmeldung zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung

Bitte nutzen Sie ab sofort die eingestellten neuen Formulare (Antrag und Zustimmungserklärung) für Ihre Anmeldung.

Reichen Sie vorläufig alles per E-Mail (nicht über CASY) ein - momentan erleichtert das uns die Bearbeitung.

Wie bisher muss der Antrag spätestens 14 Tage vor Beginn im Referat sein.

Der Bachelor-Abschluss muss bei Anmeldung noch nicht vorliegen, aber zwingend bei Beginn des beruflichen Teils des Weiterbildungsangebots!