Bewerbung
Bewerbung zum Bachelor-Studiengang online für Soziale Arbeit
Die nächste Möglichkeit zur Bewerbung besteht zum Sommersemester 2025. Nutzen Sie dazu das Bewerbungsportal der FH-Kiel.
Das Studienangebot richtet sich an Berufstätige aus dem Feld der Sozialen Arbeit, die bereits über einschlägige Berufserfahrung verfügen, die eine höhere Qualifikation anstreben oder sich beruflich neu orientieren möchten.
Voraussetzung zur Einschreibung ist neben dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung:
- Der Nachweis einer mindestens 1,5-jährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens einer halben Stelle in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit
- der Nachweis einer einschlägigen studienbegleitenden Berufstätigkeit in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit mit mindestens 15 Wochenstunden
(weitere Hinweise unten)
Die Anerkennung von Tätigkeiten für ein optional im Studium zu absolvierendes Modul zur staatlichen Anerkennung unterliegt einer eigenen Prüfung. Fragen diesbezüglich können jederzeit an das Referat für staatliche Anerkennung gerichtet werden.
Bei einer studienbegleitenden Berufstätigkeit von mehr als einer halben Stelle muss zuvor eine Studienfachberatung eingeholt werden.
Alles zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Die Anerkennung von Tätigkeiten erfolgt individuell im regulären Bewerbungsverfahren. Passend erscheinende Tätigkeiten bitte dazu nachvollziehbar darstellen. Als Anhaltspunkte bei welchen Tätigkeiten „sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Handlungsvollzüge“ gegeben sind können exemplarisch dienen:
- Die Beschreibung des Berufsbildes durch die IFSW (eine deutsche Übersetzung finden sie auf der Seite)
- In der Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit: Feld 831 (ausgenommen 8314)
- Die Darstellungen von W.Thole (Thole 2012, S. 28 - ausgenommen: rein pflegerische Tätigkeiten)
Auch andere Arbeitszusammenhänge können in Betracht kommen. Wichtig ist die verständliche Darstellung der sozialarbeiterischen und/oder sozialpädagogischen Handlungsvollzüge.
VOR dem Studium können die notwendigen Zeiten in folgenden Tätigkeitsverhälnissen erworben werden.
- Berufliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis
- Selbstständige Tätigkeit
- Berufsausbildungsbegleitende Tätigkeiten
- Zivildienst
- Freiwilliges Soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst
- Ausbildungsbegleitende Berufstätigkeit
- Ehrenamt
- Praktikum
IM Studium müssen diese Tätigkeiten in
- Berufliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis
- Selbstständige Tätigkeit
ausgeübt werden.