Informationen zur Staatlichen Anerkennung für Absolvent*innen anderer Hochschulen

Staatliche Anerkennung für Absolvent*innen/Studierende der Sozialen Arbeit oder Kindheitspädagogik anderer Hochschulen

Eine Begleitung von Absolvent*innen anderer Hochschulen während der Berufsanerkennungsjahres bzw. von Studierenden anderer Hochschulen im Praxissemester ist aufgrund mangelnder Kapazitäten nur in Einzelfällen möglich. Fragen Sie ggf. im Referat unter stae.sug@fh-kiel.de nach.

Zurzeit sind keine Plätze mehr vorhanden.

Staatliche Anerkennung für Absolvent*innen der Studiengänge Pädagogik, Erziehungswissenschaften u.Ä. (Universität)

Der Erwerb der Staatlichen Anerkennung für Absolvent*innen der Pädagogik, Erziehungswissenschaften und anderer ähnlicher Studiengänge ist grundsätzlich nicht möglich (s. Erlass zum Erwerb der staatlichen Anerkennung). Die Staatliche Anerkennung bezieht sich immer auf die grundständigen Bachelor-Studiengänge Soziale Arbeit oder Erziehung und Bildung im Kindesalter.

Um die Staatliche Anerkennung zu erwerben, muss also der entsprechende Abschluss vorgelegt bzw. nachgeholt werden.