Informationen für Studierende des BASA Online
Erwerb der Staatlichen Anerkennung durch das Modul MSA im BASA Online
Rechtsgrundlage für den Erwerb der Staatlichen Anerkennung in Schleswig-Holstein ist der Erlass des MfBWK vom 23.11.2021, hier der Abschnitt III, §§11ff.
Die Staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn das Studium des BASA Online sowie das optionale Modul MSA des BASA Online erfolgreich absolviert wurden.
Das Modul MSA besteht aus berufspraktischen und praxisbegleitenden Anteilen und soll im 5. und 6. Fachsemester studiert werden:
1. Die studienbegleitende Praxis kann auf den berufspraktischen Teil angerechnet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vorlage eines Ausbildungsplans, ggf. Ableistung einer Hospitation in einer Behörde
- Benennung einer Anleitung in der Ausbildungsstätte
- Zustimmung der zuständigen Behörde (Staatlicher Prüfungsausschuss) zur Anerkennung der Praxisstelle und zum Ausbildungsplan
- Vorlage von einer Beurteilung durch die Anleitung (i.d. Regel zum Ende der begleiteten Praxisphase)
2. Der praxisbegleitende Teil des Moduls besteht aus Veranstaltungen im Umfang von 8 SWS:
- 4 SWS Praxisreflexion/Supervision ab dem 4. Fachsemester (ca. 1 Termin pro Monat á 3 Blöcken); insgesamt 8 Teilnahmen sind verpflichtend; je nach Gruppe Teilnahme online oder in Präsenz möglich.
- 4 SWS Begleitveranstaltung ab dem 3. Semester (Teilnahmepflicht, je nach Veranstaltung Teilnahme online oder in Präsenz)
3. Die Modulprüfung besteht aus
- einem Zwischenbericht
- einem Abschlussbericht
- einem mündlichen Abschlusskolloquium (30 Minuten).
Die Berichte und das Kolloquium werden mit bestanden/nicht bestanden bewertet.
Formulare zur Anmeldung und Handreichungen zu Praxisphasenplänen, Berichten, Kolloquien usw. finden Sie hier:
Zustimmungserklärung der Praxisstelle/Anleitung
Infos zum Sozialverwaltungsanteil
Fomular Hospitationsbescheinigung
Infos zu den Berichten im Modul MSA
Infos zum Abschlusskolloquium