Aktuelles in der Staatlichen Anerkennung
Infoveranstaltung für Studierende des BASA und BAEB über die Staatliche Anerkennung (nicht für BASA Online!)
Die nächsten Infoveranstaltungen zum Anerkennungsjahr (für BASA und BAEB/BAKI)
finden per Zoom statt am:
Mittwoch, den 19.03.2025 von 16 bis 18 Uhr.
Montag, den 28.04.2025 von 10 bis 12 Uhr;
Freitag, den 13.06.2025 von 10 bis 12 Uhr.
Die Veranstaltungen sind inhaltsgleich.
Dies ist der Link:
Schließzeiten
In der Zeit vom 03. bis 11. Februar ist das Referat nur eingeschränkt erreichbar.
Gesetzesänderung für die staatliche Anerkennung seit dem 2. August 2024!
Seit August gilt eine neue Rechtsgrundlage - das SobAG (Sozialberufeanerkennungsgesetz).
Das Gesetz gilt grundsätzlich ab sofort für alle. Für diejenigen, die bereits im Weiterbildungsangebot sind oder schon im BASA Online studieren, gibt es Übergangsregelungen.
Nach dem SobAG (§ 9, 4) muss eine Anleitung sichergestellt sein, die eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in oder Kindheitspädagog*inhat.
Weiterhin gibt es Anrechnungsmöglichkeiten für den berufspraktischen Teil des Weiterbildungsangebots (SobAG §7, 8f) - insbesondere für staatlich anerkannte Erzieher*innen. Über den Umfang der Anrechnung auf den hochschulischen Teil sowie Anrechnungsmöglichkeiten von hauptberuflichen Tätigkeiten ist noch nicht entschieden worden.
Weitere Informationen folgen.
Anmeldung zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung
Bitte nutzen Sie ab sofort die eingestellten neuen Formulare (Antrag und Zustimmungserklärung) für Ihre Anmeldung.
Reichen Sie vorläufig alles per E-Mail (nicht über CASY) ein - momentan erleichtert das uns die Bearbeitung.
Wie bisher muss der Antrag spätestens 14 Tage vor Beginn im Referat sein.
Der Bachelor-Abschluss muss bei Anmeldung noch nicht vorliegen, aber zwingend bei Beginn des beruflichen Teils des Weiterbildungsangebots!
Elektronische Einschreibung zu den Theorieveranstaltungen
Die elektronische Einschreibung zu den Theorieveranstaltungen erfolgt am 03. März. Bestätigung und Nachrücken erfolgt an den beiden Folgetagen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie per Rundmail, sofern Sie Ihr Anerkennungsjahr bereits angemeldet bzw. begonnen haben.