Aktuelles in der Staatlichen Anerkennung
Infoveranstaltung für Studierende des BASA und BAEB über die Staatliche Anerkennung (nicht für BASA Online!)
Die nächste Infoveranstaltung zum Anerkennungsjahr (für BASA und BAEB)
findet per Zoom statt am:
Montag, der 11.11.2024, 10 - 12 Uhr
Weitere geplante Termine sind:
Mittwoch, der 15.01.2025, 16 - 18 Uhr
Schließzeiten
Am 15. November ist das Referat geschlossen.
Vom 20. Dezember bis 03. Januar macht das Referat Weihnachtsferien.
Gesetzesänderung für die staatliche Anerkennung seit dem 2. August 2024!
Seit August gilt eine neue Rechtsgrundlage - das SobAG (Sozialberufeanerkennungsgesetz).
Das Gesetz gilt grundsätzlich ab sofort für alle. Für diejenigen, die bereits im Weiterbildungsangebot sind oder schon im BASA Online studieren, gibt es Übergangsregelungen.
Nach dem SobAG (§ 9, 4) muss eine Anleitung sichergestellt sein, die eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in oder Kindheitspädagog*inhat.
Weiterhin gibt es Anrechnungsmöglichkeiten für den berufspraktischen Teil des Weiterbildungsangebots (SobAG §7, 8f) - insbesondere für staatlich anerkannte Erzieher*innen. Über den Umfang der Anrechnung auf den hochschulischen Teil sowie Anrechnungsmöglichkeiten von hauptberuflichen Tätigkeiten ist noch nicht entschieden worden.
Weitere Informationen folgen.
Anmeldung zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung
Bitte nutzen Sie ab sofort die eingestellten neuen Formulare (Antrag und Zustimmungserklärung) für Ihre Anmeldung.
Reichen Sie vorläufig alles per E-Mail (nicht über CASY) ein - momentan erleichtert das uns die Bearbeitung.
Wie bisher muss der Antrag spätestens 14 Tage vor Beginn im Referat sein.
Der Bachelor-Abschluss muss bei Anmeldung noch nicht vorliegen, aber zwingend bei Beginn des beruflichen Teils des Weiterbildungsangebots!