Ak­tu­el­les in der Staat­li­chen An­er­ken­nung

In­fo­ver­an­stal­tung für Stu­die­ren­de des BASA und BAEB über die Staat­li­che An­er­ken­nung (nicht für BASA On­line!)

Die nächs­ten In­fo­ver­an­stal­tun­gen zum An­er­ken­nungs­jahr (für BASA und BAEB/BAKI)

fin­den per Zoom statt am:

Mon­tag, den 28.04.2025 von 10 bis 12 Uhr;

Frei­tag, den 13.06.2025 von 10 bis 12 Uhr.

Die Ver­an­stal­tun­gen sind in­halts­gleich.

Dies ist der Link:

fh-kiel.zoom.​us/​j/​83849802422

 

 

Schlie­ß­zei­ten

In der Zeit vom 22. bis 25. April ist Frau Wulff im Ur­laub.

 

 

Ge­set­zes­än­de­rung für die staat­li­che An­er­ken­nung seit dem 2. Au­gust 2024!

Seit Au­gust gilt eine neue Rechts­grund­la­ge - das SobAG (So­zi­al­be­ru­fean­er­ken­nungs­ge­setz).

Das Ge­setz gilt grund­sätz­lich ab so­fort für alle. Für die­je­ni­gen, die be­reits im Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bot sind oder schon im BASA On­line stu­die­ren, gibt es Über­gangs­re­ge­lun­gen.

Nach dem SobAG (§ 9, 4) muss eine An­lei­tung si­cher­ge­stellt sein, die eine staat­li­che An­er­ken­nung als So­zi­al­ar­bei­ter*in, So­zi­al­päd­agog*in oder Kind­heits­päd­agog*inhat.

Wei­ter­hin gibt es An­rech­nungs­mög­lich­kei­ten für den be­rufs­prak­ti­schen Teil des Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bots (SobAG §7, 8f) - ins­be­son­de­re für staat­lich an­er­kann­te Er­zie­her*innen und Heil­er­zie­hungs­pfle­ger*innen. 

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fol­gen.

An­mel­dung zum Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bot Staat­li­che An­er­ken­nung

Bitte nut­zen Sie ab so­fort die ein­ge­stell­ten neuen For­mu­la­re (An­trag und Zu­stim­mungs­er­klä­rung) für Ihre An­mel­dung.

Rei­chen Sie vor­läu­fig alles per E-Mail (nicht über CASY) ein - mo­men­tan er­leich­tert das uns die Be­ar­bei­tung.

Wie bis­her muss der An­trag spä­tes­tens 14 Tage vor Be­ginn im Re­fe­rat sein.

Der Ba­che­lor-Ab­schluss muss bei An­mel­dung noch nicht vor­lie­gen, aber zwin­gend bei Be­ginn des be­ruf­li­chen Teils des Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bots!