Studien- und Prüfungsordnung

Die fachbereichsübergreifenden Bestimmungen für das Prüfungsverfahren aller Bachelorstudiengänge der Fachhochschule Kiel regelt die Prüfungsverfahrensordnung (PVO).

Die Prüfungsordnung (Satzung) für den Bachelorstudiengang „Architektur“ am Fachbereich Medien regelt in Ergänzung zur jeweils gültigen PVO das Verfahren und die Prüfungsanforderungen durch abschließende Bestimmungen.

Berufspraktische Leistungen

Vorpraktikum

Für die Zulassung zum Praxissemester (6. Sem.) muss das Vorpraktikum von 12 Wochen vollständig absolviert sein. Es wird empfohlen, mindestens 6 Wochen bis zum Studienbeginn zu absolvieren. Im Vorpraktikum müssen baupraktische und wirtschaftliche / organisatorische / technische Abschnitte absolviert werden, wobei der baupraktische Abschnitt nicht weniger als 9 Wochen betragen soll.

Praxisbegleiteten Studierenden, die bereits zu Studiebeginn einen gültigen PBS-Vertrag mit einem Kooperationspartner vorweisen können, wird das Vorpraktikum ohne Nachweis vorbehaltlich anerkannt.

Studierende, die nach dem ersten Semester in das PBS einsteigen bzw. vor Abschluss des 4. Semesters aus dem PBS aussteigen, müssen das Vorpraktikum vollständig erbringen (Anrechnung bereits erbrachter Tätigkeiten ist möglich).

Berufspraktisches Semester

Darüber hinaus beinhaltet das Studium ein einsemestriges Pflichtpraktikum (23 Wochen zuzügl. Urlaub) zur Vertiefung und Anwendung der im Studium erworbenen Kenntnisse in der Praxis.

Hier finden Sie die neue Praktikumsrichtlinie (Stand: 14.03.2023).

Die Anrechnung von bereits absolvierten Ausbildungen und sonstiger Leistungen auf das Vorpraktikum wird erst nach Immatrikulation im Studiengang Architektur auf schriftlichen Antrag an das Prüfungs-/ Praktikantenamt des FB Medien geprüft.