Gleichstellungsbeauftragte
Nach §27 HSG (1) unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte die Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 3 HSG (5) (Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft). Sie wirkt auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule hin … Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs gehört dem Fachbereichskonvent mit Antragsrecht und beratender Stimme an … Die Organe und Gremien der Hochschulen erteilen der Gleichstellungsbeauftragten alle Informationen, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigt.
Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs
Dipl.-Ing. Frauke Bähnck
24149 Kiel
Raum: C12-3.33
Stellvertretungen

Dipl.-Inform. Corina Kopka
24149 Kiel
Raum: C12-1.85
Dipl.Ing. Maike Sieloff
24149 Kiel
Raum: C12-1.81