Fachschaft
Nach § 72 HSG bilden die an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden die Studierendenschaft als rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule. Sie hat die Aufgabe, die Interessen der Studierenden wahrzunehmen und bei der Verwirklichung von Zielen und Aufgaben der Hochschule mitzuwirken.
Aufgabe der Fachschaften ist es, die fachlichen Belange der ihnen angehörenden Studierenden (eines Fachbereichs) zu vertreten. Die Angelegenheiten der Fachschaften sind von einem Kollegialorgan (Fachschaftsvertretung) zu entscheiden.
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