Gleichstellungsbeauftragte
Die Hochschulen fördern die Gleichstellung aller Geschlechter. Sie ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Nachteile insbesondere für ihre weiblichen Mitglieder und wirken auf die Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft hin. Bei der Besetzung von Hochschulorganen und Hochschulgremien wirken sie darauf hin, dass Frauen und Männer zu gleichen Anteilen vertreten sind. Bei allen Vorschlägen und Entscheidungen sind die geschlechtsbezogenen Auswirkungen zu beachten (§ 3 (4) HSG).
Anders als die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Fachhochschule Kiel nimmt die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs ihre Aufgaben ausschließlich für den Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs wahr. Sie wird vom Fachbereichskonvent gewählt. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre.
Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie Sie sich gern an uns.

Gunda Krüger
24783 Osterrönfeld
Raum: A01-0.04
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte

Iris Brill
24783 Osterrönfeld
Raum: A01-0.53