Beauftragte für Schwangere und Stillende

Prof. Dr. Katrin Mahlkow-Nerge
24783 Osterrönfeld
Raum: A01-0.22
Für Schwangere und stillende Studentinnen gibt es nach dem Mutterschutzgesetz festgelegte Rechte. Es gelten Mutterschutzfristen und es sollte geprüft werden, ob besondere Gefährdungen in Veranstaltungen des Studiums bestehen. Darüber hinaus verstärkt eine Meldung bei der Unfallversicherung den Versicherungsschutz. Diese Punkte können wir gemeinsam in einem direkten oder telefonischen Gespräch klären.
Bitte schreiben Sie mir eine E-Mail, wenn Sie ein Beratungsgespräch wünschen.