Vorpraktikum

Das Vorpraktikum soll dazu dienen, grundlegende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und Arbeits- und Wirtschaftsabläufe in landwirtschaftlichen Betrieben kennen zu lernen. Es soll in Betrieben durchgeführt werden, die als Ausbildungsstätten zur Ausbildung für den Ausbildungsberuf Landwirtin oder Landwirt unbefristet anerkannt sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind Praktika, die im Ausland getätigt werden. Das Vorpraktikum darf nicht im elterlichen Betrieb absolviert werden.

Zwischen der Praktikantin oder dem Praktikanten und dem Ausbildungsbetrieb ist ein Praktikumsvertrag zu schließen. Ein Mustervertrag steht zur Verfügung.

Für die Anerkennung des Vorpraktikums ist von dem Praktikumsbetrieb ein Zeugnis auszustellen, in dem Inhalt und Dauer der Tätigkeiten bescheinigt werden. Weiterhin ist von der Praktikantin oder dem Praktikanten ein Bericht zu fertigen. Nähere Informationen können aus dem Merkblatt zum Bericht entnommen werden.

Anstelle des Vorpraktikums werden auch einige abgeschlossene Berufsausbildungen oder das landwirtschaftliche Praktikum mit abgeschlossener Praktikantenprüfung anerkannt. Weitere Informationen hierzu stehen in der Praktikumsrichtlinie.