Rückmeldung
- Rückmeldefristen: 1. bis 30. Juni und 1. bis 31. Dezember
- Studierende, die das Studium an der Fachhochschule Kiel fortsetzen möchten, melden sich durch die Zahlung des Semesterbeitrages innerhalb der Rückmeldefrist zum Weiterstudium für das folgende Semester zurück.
- Wichtig: Für die fristgerechte Rückmeldung muss der Semesterbeitrag spätestens am 30. Juni oder 31. Dezember auf dem Konto des Studentenwerks eingegangen sein. Beachten Sie bitte gegebenenfalls die Feiertage.
- Die Höhe des Semesterbeitrags können Sie dem Studienservice im "Casy" und der dort zum Download zur Verfügung gestellten Gebührenrechnung entnehmen. Alternativ finden Sie die Höhe des Semesterbeitrags unter Beiträge und Gebühren.
- Bitte überweisen Sie den Rückmeldebetrag auf die in der Gebührenrechnung angegebene Bankverbindung. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des in der Gebührenrechnung genannten Verwendungszwecks.
Bitte denken Sie daran, dass die Überweisungsdauer aus dem Ausland bis zu einer Woche betragen kann und gegebenenfalls Überweisungsgebühren abgezogen werden.
Haben Sie den Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist nicht überwiesen, werden Sie zum Ende des noch laufenden Semesters exmatrikuliert. Ferner werden Ihre Zugangsdaten für das EDV-Netz der Fachhochschule Kiel bei nicht fristgerechter Rückmeldung inaktiv gesetzt.
Über die Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung erhalten Sie nach dem Rückmeldezeitraum einen Exmatrikulationsbescheid im Studienservice im "Casy". Eine gesonderte Übersendung auf dem Postweg erfolgt nicht!
Eine nachträgliche Rückmeldung ist nur möglich, wenn der Semesterbeitrag innerhalb der Widerspruchsfrist des Exmatrikulationsbescheides auf dem Konto des Studentenwerks eingegangen ist. Erfolgt dies nicht fristgerecht, ist die Exmatrikulation bestandskräftig.
Überprüfung der Rückmeldung und Ausdrucken der Studienbescheinigungen
Bitte überprüfen Sie, ob Sie ordnungsgemäß rückgemeldet sind, indem Sie Ihren Studierendenausweis (Chipkarte) am Terminal verlängern oder prüfen, ob im Studienportal "Casy" eine aktuelle Studienbescheinigung vorliegt. Sollte dies nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Standorte der Terminals:
- Foyer des Mehrzweckgebäudes, Sokratesplatz 3, 24149 Kiel
- Gebäude 2 (Großes Hörsaalgebäude),
- Fachbereich Informatik und Elektrotechnik, Grenzstr. 5, 24149 Kiel und
- Fachbereich Agrarwirtschaft im Studierendensekretariat, Grüner Kamp 11, 24783 Osterrönfeld
Des Weiteren überprüfen Sie bitte unbedingt, ob Ihre aktuelle Adresse im System hinterlegt ist. Eventuelle Änderungen sind von Ihnen über das "Casy" vorzunehmen (Mitteilungspflicht gemäß § 18 der Einschreibordnung der Fachhochschule Kiel).
Nach erfolgter Rückmeldung können Sie sich für jedes Semester Ihre Studienbescheinigung und ggf. Nachweis für das BAföG-Amt selbst herunterladen und, falls erforderlich, ausdrucken. Eine Anleitung hierfür finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
Beitragsrückerstattung für das zurückgemeldete Semester
Sollten Sie für das kommende Semester den Beitrag überwiesen haben und beenden Ihr Studium vor oder zu Beginn des rückgemeldeten Semesters, dann können Sie Ihren Beitrag gegebenenfalls vollständig oder teilweise zurückerstattet bekommen. Hierzu benötigen Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie nach ordnungsgemäßer Exmatrikulation durch das Studierendensekretariat erhalten. Nähere Informationen finden Sie hier.
Für die Rückerstattung des gezahlten Semesterbeitrags wenden Sie sich bitte direkt an:
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Westring 385
24118 Kiel
Tel. 0431 8816-240
kasse(at)studentenwerk.sh
und
AStA der Fachhochschule Kiel
Moorblöcken 1a
24149 Kiel
Tel. 0431 210-4920
semesterticket(at)asta.fh-kiel.de
Antragsformular