Fristen und Termine
Gibt es Bewerbungsfristen?
Ja. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt: Bewerbungen für das Sommersemester: ab November bis zum 15.01. d. J.
Bewerbungen für das Wintersemester: ab Mai bis zum 15.07. d. J.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. D.h. Online-Bewerbungen und Bewerbungsunterlagen können nach der oben genannten Frist systemisch nicht mehr abgegeben und hochgeladen werden. Auch Nachreichungen über diesen Termin hinaus sind nicht möglich.
Für zulassungsfreie Studiengänge wird die Frist rechtzeitig im Internet bekannt gegeben. Die genauen Fristdaten erfahren Sie stets auf den Seiten der Studiengänge.
Bis wann kann ich Unterlagen nachreichen?
Nachreichungen sind grundsätzlich nur innerhalb der gesetzlichen Bewerbungsfrist (15.1.d.J. für das Sommersemester oder 15.7.d.J. für das Wintersemester) systemisch möglich. Dazu muss die Bewerbung zuvor zurückgezogen und anschließend mit den ergänzenden hochzuladenden Unterlagen erneut eingereicht werden.
Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz erhalten habe?
Die Zulassungsbescheide sowie Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens werden ca. 2 - 3 Wochen nach dem Bewerbungsschluss (15.01. bzw. 15.07.) online erstellt und in Ihrem Portal im Casy zur Verfügung gestellt. Bei aktivierter E-Mail-Benachrichtigung erfahren Sie sofort, ob ein Bescheid für Sie im Casy vorliegt. Aus Datenschutzgründen werden keine Auskünfte an Dritte erteilt. Ihren Bearbeitungsstatus können Sie nach der Bearbeitung jederzeit online nachlesen.
Wann findet die Einschreibung statt?
Die Einschreibung zum Sommersemester für zulassungsbeschränkte Studiengänge findet in der Regel im Februar statt. Zum Wintersemester erfolgt die Einschreibung im August. Die genauen Termine teilen wir Ihnen im jeweiligen Zulassungsbescheid mit.
Wann werden die Ablehnungsbescheide verschickt?
Die Ablehnungsbescheide werden zur gleichen Zeit wie die Zulassungsbescheide ca. 2 – 3 Wochen nach dem Bewerbungsschluss online erstellt und im Casy-System hinterlegt.
Wann finden ggf. Nachrückverfahren statt?
Nachrückverfahren finden, sofern noch Plätze frei sind, nach der Einschreibung statt. Die Teilnahme an eventuell stattfindenden Nachrückverfahren erfolgt automatisch entsprechend Ihres Rangplatzes.
Wann findet ein Losverfahren statt?
Losverfahren finden nur statt, wenn ganz zum Schluss nach der Einschreibung noch einzelne Restplätze in dem Studiengang zur Verfügung stehen und bereits abgelehnte Bewerber/ Bewerberinnen für diesen Studiengang eine Teilnahme an einem eventuell stattfindenden Losverfahren schriftlich beantragt haben. Zulassungsbescheide werden in diesem Fall kurzfristig verschickt.
Wann beginnt das Semester?
Das Sommersemester beginnt am 1. März und endet am 31. August d. J.
Das Wintersemester beginnt am 1. September und endet am 28. bzw. 29. Februar d. J.
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