Ihre Kandidatur

Einreichen von Wahlvorschlägen

Die Hochschule lebt vom Diskurs ihrer Mitglieder in den verschiedenen Gremien!

Deshalb freuen wir uns über Ihre Kandidaturen!

Bitte verwenden Sie dafür das Wahlvorschlagsformular und reichen Sie es bis zum 27. März 2024 um 15 Uhr im Wahlamt ein. Jede*r Kandidierende muss die Bereitschaft zu kandidieren durch eigenhändige Unterschrift bestätigen. Ist dies nicht möglich oder zumutbar, ist die Übermittlung der Erklärung als PDF-Scan und E-Mail zulässig. Schicken Sie diese bitte an wahlen.team(at)fh-kiel.de.  

 

Erläuterungen zum Einreichen der Wahlvorschläge

Gremienwahlen 2024

 

1. Es wird in diesem Jahr in allen Wahlgruppen (1-4) gewählt.

2. Wahlvorschläge für die Wahl zum Erweiterten Senat/Senat sowie den Konventen sind bis spätestens Mittwoch, 27. März 2024, 15 Uhr, bei der zentralen Wahlleitung einzureichen.

3. Jede wahlberechtigte Person kann sich selbst und/oder Mitglieder der eigenen Wahlgruppe zur Wahl vorschlagen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Vertreter*innen und der jeweiligen Ersatzvertreter*innen enthalten (es darf nur paarweise kandidiert werden). Die Kandidierenden müssen ihre Bereitschaft zur Kandidatur durch eigenhändige Unterschrift bestätigen. Ist dies nicht möglich oder zumutbar, ist die Übermittlung der Erklärung per PDF-Scan und E-Mail zulässig.

Der Wahlvorschlag muss für jede und jeden Kandidierenden und Ersatzkandidierenden folgende Angaben enthalten:

  1. Familienname, Vorname,
  2. Geschlecht,
  3. bei Studierenden den Fachbereich, in dem sie ihre mitgliedschaftlichen Rechte wahrnehmen sowie die Matrikelnummer

Jede und jeder Kandidierende muss die Bereitschaft zu kandidieren durch eigenhändige Unterschrift bestätigen. Ist dies nicht möglich oder zumutbar, ist die Übermittlung der Erklärung per PDF-Scan und E-Mail zulässig.

4. Die Wahlberechtigten dürfen für dasselbe Gremium nur als Erstvertretung oder als Stellvertretung kandidieren. Nur wenn für ein Gremium mehr als doppelt so viele Personen gewählt werden, wie es in diesem Gremium an Wahlberechtigten gibt, können Personen die Stellvertretung für mehrere Erstvertretungen übernehmen.

5. Für die Wahl zum Erweiterten Senat und zum Senat werden für die Wahlgruppen 1 und 3 (Professores und Studierende) Wahlbereiche gebildet. Der Wahlbereich I besteht aus den Fachbereichen Informatik und Elektrotechnik, Maschinenwesen, Medien/Bauwesen, Soziale Arbeit und Gesundheit sowie Wirtschaft, der Wahlbereich II aus den Fachbereichen Agrarwirtschaft und dem Ausschuss zur Durchführung des Studiengangs Pflege.

6. Der Wahlvorschlag muss die im Wahlvorschlagsformular angegebenen Angaben enthalten. Die Wahlbewerber*innen (Vertretung und Ersatzvertretung) müssen ihr Einverständnis zu der Bewerbung durch eigenhändige Unterschrift erklärt haben.

7. Mangelhafte Vorschläge, die nicht ungültig sind, werden unter Hinweis auf die Mängel unverzüglich den Vorschlagenden zurückgegeben. Der Vorschlag kann nach Behebung der Mängel bis zum 02. April 2024, 15 Uhr (43. Tag vor dem Stichtag) erneut eingereicht werden.

 Ungültig sind Wahlvorschläge,  

  1. die verspätet eingegangen sind,
  2. die einen Vorbehalt oder eine Bedingung enthalten,
  3. die den Anforderungen dieser Wahlordnung nicht entsprechen.

Ungültig sind Wahlvorschläge insbesondere insoweit,

  1. als keine schriftliche Einverständniserklärung einzelner Kandidierender vorliegt,
  2. als sie nicht wählbare Kandidierende benennen.

Fehlt nur die Einverständniserklärung der Ersatzkandidierenden oder ist der oder die Ersatzkandidierende nicht wählbar, so ist der Wahlvorschlag auch hinsichtlich der Kandidierenden ungültig.

8. Weitere Angaben, z.B. über die Sitzverteilungen, entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung.