Senat
Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums, soweit dies nicht Aufgabe des Hochschulrats ist. Der Senat ist, soweit das HSG nichts anderes bestimmt ist, zuständig für:
- Beschlussfassung über die Verfassung,
- Beschlussfassungen über die sonstigen von der Hochschule zu erlassenden Satzungen, soweit das HSG nichts anderes bestimmt,
- Beteiligung an der Erarbeitung des Wahlvorschlags für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Findungskommission für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten,
- Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten, der Vizepräsidentinnen und der Vizepräsidenten sowie der Kanzlerin oder des Kanzlers,
- Entscheidung über Forschungsschwerpunkte der Hochschule,
- Zustimmung zu einem Forschungsbericht der Hochschule,
- Stellungnahme zu einem Geschäftsbericht der Hochschule,
- Beschlussfassung über den Haushaltsplan,
- Stellungnahme zum Struktur- und Entwicklungsplan der Hochschule,
- Stellungnahme vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen,
- Stellungnahmen und Vorschläge zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses,
- Stellungnahme zu Prüfungsordnungen der Fachbereiche vor deren Genehmigung durch das Präsidium, den Erlass der Prüfungsverfahrensordnung, den Erlass fachübergreifender Bestimmungen für Prüfungen, soweit einheitliche Studien- und Prüfungsbestimmungen erforderlich sind, und den Erlass von Grundsätzen für Habilitations- und Promotionsordnungen,
- Stellungnahme zu besonderen Forschungsprojekten.
