Pauschalanerkennung

Bei der Pauschalanerkennung werden Ihnen alle Kurse angerechnet, die laut Lehrplan in dem Semester vorgesehen sind, für das das Mobilitätsfenster eingerichtet wurde (es sind also die fachlichen Inhalte gemeint):

Mobilitätsfenster:

  • Für Bachelorstudierende ist das 5. Semester vorgesehen,
  • für Masterstudierende das (2. und) 3. Semester:
    • Master BWL, T-BWL, Wirtschaftsinformatik: 2. und 3. Semester
    • Master BWL II: 3. Semester


Voraussetzung für die Pauschalanerkennung ist, dass Sie alle Kurse, die im Learning Agreement vereinbart wurden, besucht und erfolgreich bestanden haben. Das Learning Agreement erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Auslandskoordinator im Zuge Ihrer Bewerbung für den Auslandsaufenthalt. Die Bedingungen für das Learning Agreement finden Sie hier.

Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, wird eine Durchschnittsnote aller von Ihnen im Ausland belegten Kurse errechnet (idealerweise entsprechend der pro Semester an der FH Kiel zu erwerbenden 30 ECTS).
Diese wird dann pauschal zur Bewertung der laut Vorlesungsplan vorgesehenen Module des entsprechenden Semesters an der FH Kiel herangezogen.

Hinweis: Falls Sie bereits Prüfungen aus dem Semester für das die Pauschalanerkennung an der Fachhochschule Kiel gilt/greift, belegt haben, wird die Durchschnittsnote aus dem Ausland für die noch fehlenden ECTS an der FH Kiel anerkannt.


Achtung:

Die Pauschalanerkennung kann nur erfolgen, wenn alle im Learning Agreement festgehaltenen Kurse besucht und bestanden wurden!
Wenn Sie also eine Klausur im Ausland nicht bestehen, sollten Sie unbedingt versuchen diese zu wiederholen. Ansonsten würde eine Pauschalanerkennung nicht mehr erfolgen und Sie müssten versuchen, sich die bestandenen Kurse über die Einzelanerkennung anrechnen zu lassen.